Schreiners Büro - Anwenderforum

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Woesner


22.10.2012,
13:27 Uhr
 

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl (Anwendung)

Ausgangslage:

Mitarbeiter erhalten bei uns zukünftig Festgehalt, basierend auf gemittelt 167,5 Stunden/Monat.

Es wird ein Stundenkonto geführt, das einmal jährlich ausgeglichen wird.

Problem:

Die Sollstundenpläne "fest" und flexibel" beruhen beide auf eingegebener Wochenarbeitszeit und rechnen beide jeden Monat alle Arbeitstage/bezahlten Feiertage zusammen, als "Soll".

Benötigt wird aber ein Sollstundenplan, der jeden Monat fix 167,5 vorgibt, unabhängig von der tatsächlich in einem Monat fallenden Zahl der Arbeits- und bezahlten Feiertage.

Wie kann ich diesen erstellen?

Besten Dank.

H.Dinklage

22.10.2012,
15:35 Uhr

@ Woesner

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl

Hallo Herr Woesner,

» Ausgangslage:
»
» Mitarbeiter erhalten bei uns zukünftig Festgehalt, basierend auf gemittelt
» 167,5 Stunden/Monat.
»
» Es wird ein Stundenkonto geführt, das einmal jährlich ausgeglichen wird.
»
» Problem:
»
» Die Sollstundenpläne "fest" und flexibel" beruhen beide auf eingegebener
» Wochenarbeitszeit und rechnen beide jeden Monat alle Arbeitstage/bezahlten
» Feiertage zusammen, als "Soll".
»
» Benötigt wird aber ein Sollstundenplan, der jeden Monat fix 167,5 vorgibt,
» unabhängig von der tatsächlich in einem Monat fallenden Zahl der Arbeits-
» und bezahlten Feiertage.
»
» Wie kann ich diesen erstellen?

Schreiners Büro kennt bei den Sollstundenplänen nur eine Wochenarbeitszeit, keine Monatsarbeitszeit, Sie können aber das Problem lösen, indem Sie die Monatsarbeitszeit in Wochenarbeitszeit umrechnen:

167,5 * 12 = 2.010 Jahresstunden
365 Tage / 7 = 52,14 Wochen
2.010 / 52,14 = 38,55 Wochenstunden im Mittel

Wenn Sie also einen Sollstundenplan mit 38,55 Wochenstunden verwenden, entspricht dieser 167,5 Monatsstunden im Mittel.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

Woesner

22.10.2012,
19:59 Uhr

@ H.Dinklage

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl

Hallo Herr Dinklage,

das löst das Problem aber nicht.

Ich zahle monatlich 167,5 Stunden völlig unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage in diesem Monat.

Um für den Mitarbeiter das korrekte Überstundensaldo zu errechnen, muss ich zu jedem Monatsende die tatsächlich geleisteten Stunden gegen die fixe Zahl von 167,5 gegenrechnen.

Beispiel. Auch in einem Monat mit 23 Arbeitstagen = 177 Stunden, bekommt der Mitarbeiter 167,5 Stunden ausgezahlt, 9,5 Stunden über dem Monatssoll, das im Durchschnitt bezahlt wird. Die 9,5 Stunden werden seinem Stundenkonto gutgeschrieben.

Dasselbe bei einem Monat mit 20 Arbeitstagen: Ausgezahlt werden 167,5 Stunden, gearbeitet 154, 13,5 Stunden werden vom Stundenkonto abgezogen. (Ganz ohne dass Überstunden anfallen).

Die Abweichungen vom Soll sind also nicht nur Überstunden im eigentlichen Sinne, sondern monatlichen Abweichungen zwischen Fixlohn und tatsächlichen Arbeitstagen.

Wenn ich das wie von Ihnen beschrieben mache, stimmt das Überstundenkonto nur einmal im Jahr, am 31.12. Der Mitarbeiter hat aber ein Anrecht, laufend über des Stand sein Überstundenkontos unterrichtet zu sein (und mich interessiert es natürlich auch).

Deshalb brauche ich jeden Monat unten beim Soll eine fixe Zahl.

H.Dinklage

22.10.2012,
22:50 Uhr

@ Woesner

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl

Hallo Herr Woesner,

der Tarifvertrag basiert auf einer Wochenstundenzahl ( "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag ausschließlich der Pausen beträgt 38,5 Stunden"), folglich basiert auch das Abrechnungsmodell in Schreiners Büro auf Wochenstunden.

In der Praxis sind die Stunden des Tarifvertrags zu leisten, d.h. die anfallenden Wochenstunden. Die jeweiligen Monatssollstunden berechnen sich entsprechend durch die Summierung der entsprechenden Tage. Und damit sind die zu leistenden Stunden von Monat zu Monat unterschiedlich. Dies wird durch das Fehl- und Überstundenkonto in Schreiners Büro aufgefangen.

Wenn Sie den Lohn anhand des theoretischen Mittelwerts von 167,5 Stunden monatlich auszahlen, damit die Lohnzahlung einfacher gestaltet werden kann, ist das nachvollziehbar. Dies steht aber in keinem direkten Zusammenhang mit den tatsächlich zu leistenden Sollstunden nach Tarifvertrag, insofern ist der Fehl-/Überstundenstand innerhalb Schreiners Büro auch bei Lohnzahlung nach theoretischem Stundenmittelwert über das Jahr korrekt.

Wenn Sie trotzdem monatsgleich die Fehl-/Überstunden dem theoretischen Mittel von 167,5 Stunden angleichen möchten, können Sie dies durch die Zu- und Ausbuchung von Über-/Fehlstunden erreichen (über den Abgleich).

Tut mir leid, aber eine andere Lösung kann ich Ihnen innerhalb von Schreiners Büro nicht bieten, der Tarifvertrag sieht auch keine Stundenabrechnung in dieser Form vor.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

Woesner

23.10.2012,
09:53 Uhr

@ H.Dinklage

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl

Hallo Herr Dinklage,

dann müssen wir erstmal sehen, wie wir das improvisieren.

Der seit 1. September gültige Tarifvertrag in NRW sieht diese Abrechnungsmöglichkeit als eine von mehreren Alterntiven Vor (gemittelter Fixlohn plus Arbeitszeitkonto mit jährlichem Ausgleich).

Vielleicht ein Anlass, eine entsprechende Funktionalität einzuarbeiten?

Beste Grüße

Woesner

23.10.2012,
10:34 Uhr

@ Woesner

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl

Provisorische Lösung heißt, für jeden Kalendermonat einen Sollstundenplan anlegen, mit jeweils unterschiedlicher Tagesarbeitszeit (167,5 durch Anzahl der bezahlten Arbeits- Urlaubs- und Feiertage), und dann Monat für Monat den Sollstundenplan wechseln.

H.Dinklage

23.10.2012,
10:38 Uhr

@ Woesner

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl

Hallo Herr Woesner,

» Der seit 1. September gültige Tarifvertrag in NRW sieht diese
» Abrechnungsmöglichkeit als eine von mehreren Alterntiven Vor (gemittelter
» Fixlohn plus Arbeitszeitkonto mit jährlichem Ausgleich).
»
» Vielleicht ein Anlass, eine entsprechende Funktionalität einzuarbeiten?

die Funktionalität der Sollstundenverrechnung mit jährlichem Ausgleich der Fehl-/Überstunden ist in Schreiners Büro schon immer vorhanden und entspricht dem aktuellen (NRW-) Tarifvertrag.

Ob Sie die echten Monatssollstunden ausbezahlen oder die theoretischen 167,5 Stunden ist ohne Einfluss auf das Arbeitszeitkonto.

Das Arbeitszeitkonto richtet sich nach der tatsächlichen regelmässigen Arbeitszeit ("Wochenarbeitszeit") und nicht nach theoretischen Monatsmittelwerten.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

H.Dinklage

23.10.2012,
10:44 Uhr

@ Woesner

Sollstundenzahl mit fixer Monatsstundenzahl

Hallo Herr Wösner,

» Provisorische Lösung heißt, für jeden Kalendermonat einen Sollstundenplan
» anlegen, mit jeweils unterschiedlicher Tagesarbeitszeit (167,5 durch
» Anzahl der bezahlten Arbeits- Urlaubs- und Feiertage), und dann Monat für
» Monat den Sollstundenplan wechseln.

nein, die Fehl-/Überstunden folgen der tatsächlichen regelmässigen Arbeitszeit ("Wochenarbeitszeit"), siehe Post oben.

Wenn Sie möchten, können Sie mich auch auf der Hotline anrufen.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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