wschaeuble
07.04.2015, 10:22 Uhr |
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit (Entwicklung/Vorschläge) |
Sehr geehrter Herr Dinklage,
beim Lesen der Fachzeitschrift "Perspektive" des Landesvachverbandes der Schreiner BW, fiel mir die "Eilmeldung" ins Auge mit dem Titel >Aufzeichnungspflcht gilt generell für das Schreinerhandwerk, d.h. auch für Gesellen<. In dem Artikel wird darauf hingewiesen daß alle MA bis zu einem Bruttoeinkommen von € 2958.- und alle geringfügig Beschäftigten ihre tägliche Arbeitszeiten mit Beginn/Ende & Dauer aufzeichnen müssen.
Gibt es dafür in "Schreiners Büro" eine neue Arbeitszeit/Stundenverwaltung bzw. eine Änderung der vorhandenen ?
Mit freundlichen Grüßen
W. Schäuble
PS.: Ich kann Ihnen den Artikel, wenn gewünscht, auf das Fax legen. |
H.Dinklage
07.04.2015, 13:05 Uhr
@ wschaeuble
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo Herr Schäuble,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
» beim Lesen der Fachzeitschrift "Perspektive" des Landesvachverbandes der
» Schreiner BW, fiel mir die "Eilmeldung" ins Auge mit dem Titel
» >Aufzeichnungspflcht gilt generell für das Schreinerhandwerk, d.h. auch für
» Gesellen<. In dem Artikel wird darauf hingewiesen daß alle MA bis zu einem
» Bruttoeinkommen von € 2958.- und alle geringfügig Beschäftigten ihre
» tägliche Arbeitszeiten mit Beginn/Ende & Dauer aufzeichnen müssen.
Bitte sprechen Sie mal mit Ihrem Steuerberater bzw. mit dem Fachverband/ Innung, inwieweit das überhaupt für Ihren Betrieb zutrifft (nicht jede Schreinerei ist Baugewerbe), die Regelung betrifft ja nur vereinzelte Branchen und geringfügig Beschäftigte.
» Gibt es dafür in "Schreiners Büro" eine neue Arbeitszeit/Stundenverwaltung
» bzw. eine Änderung der vorhandenen ?
Bisher sammle ich die Fakten und möchte auch abwarten, inwieweit die aufwendige Aufzeichnungspflicht überhaupt in der bisherigen Form Bestand hat.
Die Zeitwirtschaft von Schreiners Büro basiert auf der einfachen Eingabe der Nettoarbeitsstunden und verzichtet auf Kommt-Geht Zeiten bzw. Pausenzeiten. Das möchte ich nach Möglichkeit beibehalten.
Wenn Sie von der Regelung betroffen sind, helfen Sie sich bitte erstmal mit einer Excel-Tabelle oder ggf. einem einfachen Kommt-/Geht- Erfassungssystem.
Mit freundliche Grüssen
Hermann Dinklage |
MM
23.04.2015, 14:24 Uhr
@ wschaeuble
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo,
bei uns ist es so, das die Innung das ähnlich sieht, wie Herr Dinklage, abwarten, es sind wohl schon einige Prozesse am Laufen
Ich habe vom Steuerberater eine Exeldatei von Da_tev bekommen, klappt ganz gut, hat die Mitarbeiterin bei sich zuhause und füllt dann in Ruhe aus.
Obwohl das ganze ja lächerlich ist, da im Handwerk selten unter Mindestlohn gezahlt wird |
Schreinerle
30.11.2023, 09:22 Uhr
@ H.Dinklage
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
» Hallo Herr Schäuble,
»
» vielen Dank für Ihren Beitrag.
»
» » beim Lesen der Fachzeitschrift "Perspektive" des Landesvachverbandes der
» » Schreiner BW, fiel mir die "Eilmeldung" ins Auge mit dem Titel
» » >Aufzeichnungspflcht gilt generell für das Schreinerhandwerk, d.h. auch
» für
» » Gesellen<. In dem Artikel wird darauf hingewiesen daß alle MA bis zu
» einem
» » Bruttoeinkommen von € 2958.- und alle geringfügig Beschäftigten ihre
» » tägliche Arbeitszeiten mit Beginn/Ende & Dauer aufzeichnen müssen.
»
» Bitte sprechen Sie mal mit Ihrem Steuerberater bzw. mit dem Fachverband/
» Innung, inwieweit das überhaupt für Ihren Betrieb zutrifft (nicht jede
» Schreinerei ist Baugewerbe), die Regelung betrifft ja nur vereinzelte
» Branchen und geringfügig Beschäftigte.
»
» » Gibt es dafür in "Schreiners Büro" eine neue
» Arbeitszeit/Stundenverwaltung
» » bzw. eine Änderung der vorhandenen ?
»
» Bisher sammle ich die Fakten und möchte auch abwarten, inwieweit die
» aufwendige Aufzeichnungspflicht überhaupt in der bisherigen Form Bestand
» hat.
»
» Die Zeitwirtschaft von Schreiners Büro basiert auf der einfachen Eingabe
» der Nettoarbeitsstunden und verzichtet auf Kommt-Geht Zeiten bzw.
» Pausenzeiten. Das möchte ich nach Möglichkeit beibehalten.
»
» Wenn Sie von der Regelung betroffen sind, helfen Sie sich bitte erstmal mit
» einer Excel-Tabelle oder ggf. einem einfachen Kommt-/Geht-
» Erfassungssystem.
»
» Mit freundliche Grüssen
» Hermann Dinklage
Hallo Herr Dinklage,
da sich da rechtlich einiges getan hat wollte ich mal nachfragen ob es ihrerseits Pläne für SB gibt, die für die Aufzeichnungspflicht erforderlichen Daten erfassbar zu machen. Ich bin gerade dabei die Zeiterfassung über die neue WebApp an mein Mitarbeiter zu übertragen - muss aktuell vermutlich aber weiterhin zweigleisig fahren und Arbeitsbeginn, Arbeitsende sowie die Pausenzeit mit einem anderen System erfassen lassen (das wahrscheinlich zukünftig auch elektronisch sein muss).
Würde es nicht ausreichen wenn es in SB ein Feld für Pausenzeiten gäbe das dann nicht in die Berechnung mit eingeht?
Viele Grüße
Christian Staud |
H.Dinklage
30.11.2023, 10:25 Uhr
@ Schreinerle
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo Herr Staud,
» da sich da rechtlich einiges getan hat wollte ich mal nachfragen ob es
» ihrerseits Pläne für SB gibt, die für die Aufzeichnungspflicht
» erforderlichen Daten erfassbar zu machen. Ich bin gerade dabei die
» Zeiterfassung über die neue WebApp an mein Mitarbeiter zu übertragen - muss
» aktuell vermutlich aber weiterhin zweigleisig fahren und Arbeitsbeginn,
» Arbeitsende sowie die Pausenzeit mit einem anderen System erfassen lassen
» (das wahrscheinlich zukünftig auch elektronisch sein muss).
»
» Würde es nicht ausreichen wenn es in SB ein Feld für Pausenzeiten gäbe das
» dann nicht in die Berechnung mit eingeht?
Schreiners Büro erfasst keine Zeitstempel/Zeitpunkte, also z.B. den exakten Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende eines Mitarbeiters, sondern Stunden, die auf eine Kostenstelle bzw. auch auf einen Auftrag gebucht werden.
Auf Grund der Webservertechnik ist in Schreiners Büro eine Buchung nur möglich, wenn vom Endgerät eine Verbindung zum Webserver-PC besteht. Das ist aber nicht immer gegeben, wenn z.B. ein Mitarbeiter auf der Baustelle ist. Somit sollte es möglich sein, nachträglich buchen zu können, was aber mit einer Aufzeichnung des Zeitstempels nicht möglich wäre.
Wenn die Erfassung der täglichen Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und Arbeitsende vom Gesetzgeber gefordert wird, müsste dies z.B. mit einer einfachen Stechuhr (richtige Stechuhr oder Softwarelösung) oder auch in anderer Form, die erlaubt ist (Papierform, Excel-Tabelle usw.) erfolgen.
Bitte sprechen Sie mal mit Ihrem Fachverband/Innung bzw. mit Ihrem Steuerberater, in welcher Form die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Ihren Betrieb zutrifft (Betriebsgrösse etc.).
Mit freundliche Grüssen
Hermann Dinklage |
Schreinerle
30.11.2023, 17:25 Uhr
@ H.Dinklage
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo Herr Dinklage,
eine Stechuhr im herkömmlichen Sinne funktioniert bei uns (und vermutlich bei vielen Betrieben) nicht. Die Mitarbeiter sind teilweise im Betrieb, teilweise auf Montage. Schon das Pausenstempeln geht da nicht.
Aktuell haben wir das so gelöst dass die Mitarbeiter den Arbeitsbeginn, das Arbeitsende und die dazwischenliegenden Pausen in Summe auf ihrem Stundenzettel am Abend aufschreiben, also zwei Uhrzeiten und eine Zeitdauer. Das können in SB 2 Auswahlfelder für Arbeitsbeginn und -Ende sowie ein Abfragefeld für die Pausendauer sein. (...träum... ;-))
Ob das technisch und bei den Berichten darstellerisch vernünftig lösbar ist kann ich natürlich nicht sagen...und was letztendlich bei der längst fälligen Änderung des ArbZG rauskommt weiß auch niemand...
Viele Grüße
Christian Staud |
H.Dinklage
30.11.2023, 18:38 Uhr
@ Schreinerle
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo Herr Staud,
Stechuhren gibt es ja auch als Software, auch als Cloudlösung.
Wenn eine Aufzeichnung in Textform ausreichen würde, könnten Sie das beim Zeiten buchen einfach in die Bemerkung eintragen, oder in einem (Cloud-)Kalender, Spreadsheet etc.
Zusätzliche Felder zur Eingabe dafür beim Zeiten buchen in Schreiners Büro müssten auch mehrere Pausen/Unterbrechnungen am Tag (morgens, mittags etc.) beinhalten, da wird es schnell auch unübersichtlich. Zudem müsste dann auch noch eine zusätzliche Auswertung her, die die eingegebenen Daten auflistet.
Mit freundliche Grüssen
Hermann Dinklage |
Till S
15.06.2024, 09:22 Uhr
@ H.Dinklage
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo,
würde das Thema nochmal gerne aufgreifen.
Wäre es nicht möglich Arbeitsbeginn und Ende, sowie die Pausen automatisch zu hinerlegen? (Und entsprechend auf dem Ausdruck auszugeben) Dann braucht man keine andere Lösung für die Zeitauswertung der MA.
Oder wie lösen das die anderen Anwender?
Vielen Dank! |
H.Dinklage
16.06.2024, 09:49 Uhr
@ Till S
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo Till S,
» würde das Thema nochmal gerne aufgreifen.
» Wäre es nicht möglich Arbeitsbeginn und Ende, sowie die Pausen automatisch
» zu hinerlegen? (Und entsprechend auf dem Ausdruck auszugeben) Dann braucht
» man keine andere Lösung für die Zeitauswertung der MA.
Schreiners Büro erfasst wie oben aufgeführt keine Zeitstempel/Zeitpunkte, also z.B. den exakten Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende eines Mitarbeiters, sondern Stunden, die auf eine Kostenstelle bzw. auch auf einen Auftrag gebucht werden.
Auf Grund der Webservertechnik ist in Schreiners Büro eine Buchung nur möglich, wenn vom Endgerät eine Verbindung zum Webserver-PC besteht. Das ist aber nicht immer gegeben, wenn z.B. ein Mitarbeiter auf der Baustelle ist. Somit muss es möglich sein, nachträglich buchen zu können, was aber mit einer Aufzeichnung des Zeitstempels nicht möglich ist.
Wenn die Erfassung der täglichen Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und Arbeitsende in Ihrem Betrieb vom Gesetzgeber gefordert wird, müsste dies z.B. mit einer einfachen Stechuhr (richtige Stechuhr oder Soltwarelösung) oder auch in anderer Form, die erlaubt ist (Papierform, Excel-Tabelle usw.) erfolgen.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage |
Till S
24.06.2024, 08:54 Uhr
@ H.Dinklage
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
» Hallo Till S,
»
» » würde das Thema nochmal gerne aufgreifen.
» » Wäre es nicht möglich Arbeitsbeginn und Ende, sowie die Pausen
» automatisch
» » zu hinerlegen? (Und entsprechend auf dem Ausdruck auszugeben) Dann
» braucht
» » man keine andere Lösung für die Zeitauswertung der MA.
»
» Schreiners Büro erfasst wie oben aufgeführt keine Zeitstempel/Zeitpunkte,
» also z.B. den exakten Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende eines
» Mitarbeiters, sondern Stunden, die auf eine Kostenstelle bzw. auch auf
» einen Auftrag gebucht werden.
»
» Auf Grund der Webservertechnik ist in Schreiners Büro eine Buchung nur
» möglich, wenn vom Endgerät eine Verbindung zum Webserver-PC besteht. Das
» ist aber nicht immer gegeben, wenn z.B. ein Mitarbeiter auf der Baustelle
» ist. Somit muss es möglich sein, nachträglich buchen zu können, was aber
» mit einer Aufzeichnung des Zeitstempels nicht möglich ist.
»
» Wenn die Erfassung der täglichen Arbeitszeit mit Arbeitsbeginn und
» Arbeitsende in Ihrem Betrieb vom Gesetzgeber gefordert wird, müsste dies
» z.B. mit einer einfachen Stechuhr (richtige Stechuhr oder Soltwarelösung)
» oder auch in anderer Form, die erlaubt ist (Papierform, Excel-Tabelle usw.)
» erfolgen.
»
» Viele Grüsse
» Hermann Dinklage
Hallo Herr Dinklage,
man möchte natürlich so wenig verschieden Software wie nur möglich einsetzen!
Gibt es denn eine Schnittstelle (oder ist geplant) zum Einlesen von Zeiteinträgen? |
H.Dinklage
24.06.2024, 12:16 Uhr
@ Till S
|
Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit |
Hallo Till S,
die Anbindung von fremden Zeiterfassungssystemen ist nicht geplant.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage |