Hallo Herr Schäuble,
» ich möchte bei einem Kunden noch die Zinsen und Mahngebühr einfordern.
»
» Der Kunde hat nach der 2. Mahnung nach langer Zeit (Zins und Mahngebühr
» (MG) berechnet) bezahlt. Jedoch OHNE Zins und MG, die Zinsen und MG möchte
» ich jedoch noch einfordern.
»
» Die Fakten:
» 1.)
» Der Kunde hat die Rechnung vollständig bezahlt, OK
» 2.)
» SB verweigert jedoch das weitere Erstellen einer
» Zahlungserinnerung/Mahnung, weil die Rechnung bezahlt ist, oder auch
» nicht, da die Zinsen und MG noch offen sind.
»
» Wie erstelle ich eine weitere Zahlungserinnerung/Mahnung in der ich die
» Zinsen und MG zur Zahlung erinnere/mahne ??
ist die Rechnung vom ursprünglichen Betrag ausgeglichen und wollen Sie die Zinsen/Mahngebühren nachfordern, geht dies in diesem (Sonder-)Fall nicht als Mahnung sondern nur als individuelles Schreiben als Brief.
Viele Grüsse
Hermann Dinklage |