Schreiners Büro - Anwenderforum

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wschaeuble


17.03.2010,
12:09 Uhr
 

Rechnung bezahlt, Zins und Mahngebühr nicht (Anwendung)

Hallo Herr Dinklage,

ich möchte bei einem Kunden noch die Zinsen und Mahngebühr einfordern.

Der Kunde hat nach der 2. Mahnung nach langer Zeit (Zins und Mahngebühr (MG) berechnet) bezahlt. Jedoch OHNE Zins und MG, die Zinsen und MG möchte ich jedoch noch einfordern.

Die Fakten:
1.)
Der Kunde hat die Rechnung vollständig bezahlt, OK
2.)
SB verweigert jedoch das weitere Erstellen einer Zahlungserinnerung/Mahnung, weil die Rechnung bezahlt ist, oder auch nicht, da die Zinsen und MG noch offen sind.

Wie erstelle ich eine weitere Zahlungserinnerung/Mahnung in der ich die Zinsen und MG zur Zahlung erinnere/mahne ??

Mit freundlichen Grüßen

W. Schäuble

H.Dinklage

17.03.2010,
12:52 Uhr

@ wschaeuble

Rechnung bezahlt, Zins und Mahngebühr nicht

Hallo Herr Schäuble,

» ich möchte bei einem Kunden noch die Zinsen und Mahngebühr einfordern.
»
» Der Kunde hat nach der 2. Mahnung nach langer Zeit (Zins und Mahngebühr
» (MG) berechnet) bezahlt. Jedoch OHNE Zins und MG, die Zinsen und MG möchte
» ich jedoch noch einfordern.
»
» Die Fakten:
» 1.)
» Der Kunde hat die Rechnung vollständig bezahlt, OK
» 2.)
» SB verweigert jedoch das weitere Erstellen einer
» Zahlungserinnerung/Mahnung, weil die Rechnung bezahlt ist, oder auch
» nicht, da die Zinsen und MG noch offen sind.
»
» Wie erstelle ich eine weitere Zahlungserinnerung/Mahnung in der ich die
» Zinsen und MG zur Zahlung erinnere/mahne ??

ist die Rechnung vom ursprünglichen Betrag ausgeglichen und wollen Sie die Zinsen/Mahngebühren nachfordern, geht dies in diesem (Sonder-)Fall nicht als Mahnung sondern nur als individuelles Schreiben als Brief.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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