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Rechnung bezahlt, Zins und Mahngebühr nicht (Anwendung)

Verfasst von H.Dinklage, 17.03.2010, 12:52 Uhr

Hallo Herr Schäuble,

» ich möchte bei einem Kunden noch die Zinsen und Mahngebühr einfordern.
»
» Der Kunde hat nach der 2. Mahnung nach langer Zeit (Zins und Mahngebühr
» (MG) berechnet) bezahlt. Jedoch OHNE Zins und MG, die Zinsen und MG möchte
» ich jedoch noch einfordern.
»
» Die Fakten:
» 1.)
» Der Kunde hat die Rechnung vollständig bezahlt, OK
» 2.)
» SB verweigert jedoch das weitere Erstellen einer
» Zahlungserinnerung/Mahnung, weil die Rechnung bezahlt ist, oder auch
» nicht, da die Zinsen und MG noch offen sind.
»
» Wie erstelle ich eine weitere Zahlungserinnerung/Mahnung in der ich die
» Zinsen und MG zur Zahlung erinnere/mahne ??

ist die Rechnung vom ursprünglichen Betrag ausgeglichen und wollen Sie die Zinsen/Mahngebühren nachfordern, geht dies in diesem (Sonder-)Fall nicht als Mahnung sondern nur als individuelles Schreiben als Brief.

Viele Grüsse
Hermann Dinklage

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Gesamter Thread:

Rechnung bezahlt, Zins und Mahngebühr nicht von wschaeuble am 17.03.2010 um 12:09 Uhr (Anwendung)
Rechnung bezahlt, Zins und Mahngebühr nicht von H.Dinklage am 17.03.2010 um 12:52 Uhr

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